16. Januar 2019
Wir trafen uns mit Herrn Minister Jörg Vogelsänger, um ihm die Unterschriften der Petition zur sofortigen Schließung der Putenfarmen in Roddahn zu übergeben. Zuvor fand eine Demonstration  mit anschließender Kundgebung vor dem Potsdamer Landtag statt.
Insgesamt haben 1538 (!) Menschen die Petition unterschrieben und mit ihrer Stimme gezeigt, dass sie nicht länger bereit sind, die Missstände in den Roddahner Ställen hinzunehmen. Und damit es Herrn Vogelsänger bei einem zukünftigen Besuch in Roddahn nicht schlecht wird vor lauter stinkiger, stickiger Luft aus den Putenställen, gab es für ihn eine Atemschutzmaske mit hinzu. Nähere Informationen findet ihr  im Blogbeitrag.

 

1. September 2018
Unsere Bürgeraktion mit Start zur Petition ist ein voller Erfolg!
130 Menschen folgen unserem Aufruf und seitdem sind zwei Willkommensschilder an den Ortseingängen zu sehen.
Die Veranstaltung war gleichzeitig unser Startschuss für die Petition zu sofortigen Schließung der Putenmastanlagen in Roddahn.
Nun schlagen die Wellen immer höher! Nachdem die Märkische Allgemeine Zeitung ausführlich über unsere Protestaktion berichtete, gab es Interviews im Radio und auch das Fernsehen hat sich gemeldet.

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Bürgeraktion vom 1.9. mit schöner Resonanz in der lokalen Presse.

 

August 2018

Am 1. August gründen wir unseren Verein.

Am 23. August fand ein Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Frau Dr. Kirsten Tackmann statt. Frau Tackmann ist agrarpolitischen Sprecherin der Linksfraktion. Die Linke war zuvor an uns als BI herangetreten, um mit uns ins Gespräch zu kommen. Die Aktivitäten der Bürgerinitiative werden von der Linken mit Interesse verfolgt. Frau Tackmann äußerte sich wohlwollend hinsichtlich unseres Anliegens, und versprach, sich für unsere Anliegen einzusetzen. Sie meinte, dass aus ihrer Sicht ein Spielraum für Kulanz gegenüber dem Betreiber ausgereizt sei. Sie machte uns Mut, weiterhin für unsere Überzeugungen einzustehen und nicht aufzugeben

Juni 2018
Postkartenaktion zur Anzeige von Geruchsbelästigung läuft an

Mai 2018
Anzeige verschiedener Bürger, wegen Zwischenlagerung von Putenmist auf Ackerfläche und damit Verstoß gegen Düngemittelverordnung

an Untere Wasserbehörde (Frau Wolfert, Frau Kleemann) und Landwirtschaftsamt (Frau Garmatter) beide Neuruppin: Es liege kein Verstoß vor.

Januar 2018
Der Betreiber legt Klage ein

November 2017
Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Die sofortige Vollziehung zur Gewährung der Betreiberpflichten wird angeordnet.

Januar 2017
Widerspruch gegen die nachträgliche Anordnung durch den Betreiber der Putenfarm

Dezember 2016
Das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg erteilt eine nachträgliche Anordnung nach § 17 Abs. 1 BlmSchG.

September 2016:
Veröffentlichung von Videoaufnahmen in den Medien (NDR, Süddeutsche Zeitung,Tagesschau.de, Deutschlandfunk u.a.). Animal Right Watch hat diese Aufnahmen ein Jahr zuvor gemacht, auch die Missstände in den Putenställen von Roddahn sind dort zu sehen.

Herr Storck, der Betreiber gibt sich auch entsetzt, räumt die Missstände aber ein und weist die Verantwortung von sich: „Die Verantwortung für teils dahinsiechende und sterbende Puten lag bei den Mitarbeitern, die meine Anweisungen missachtet haben.“ Ein Mitarbeiter wird darauf hin fristlos entlassen.

Tatsächlich berichtet dieser Mitarbeiter, dass die dokumentierten Missstände auf Anordnung seines Chefs existierten und Folge dessen Sparwirtschaft sind. Er kann von weit mehr Missachtungen sowohl des Tierwohls, der gesetzlichen Vorgaben als auch des Arbeitsrechtes berichten.

Mai 2015
wird ein zweites Gutachten vom SFI (Sachverständige für Immissionsschutz GmbH) erstellt.

Februar 2015
Eingang einer Antwort des LUGV an unseren Anwalt Herrn Werner auf den Antrag auf Erlass einer nachträglichen Anordnung nach § 17 Abs. 1 BlmSchG vom November 2011.

Zur Klärung des Sachverhaltes sei ein Geruchsgutachten erstellt und dem LUGV am 12.4.2013 übersandt worden.

Hier wird festgestellt, dass „der für Dorfgebiete geltende IW (Immissionswert) von 0,15 in einigen Bereichen des Dorfgebietes erheblich überschritten wird. Aufgrund dessen wurde seitens des LUGV eine Ergänzung des Geruchsgutachtens gefordert und am 17.07.2014 zur Prüfung vorgelegt. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung unter „Abwägung aller Umstände im Einzelfall zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Geruchsminimierung vom Anlagenbetreiber zu fordern sind. Dabei zu berücksichtigen ist einerseits der Schutzanspruch der Anwohner…. und andererseits der auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigungen begründende Bestandschutz der Gut Jäglitz GmbH 6 Co. Roddahn KG.“

Der Immissionsschutzwert wurde vom LUGV auf 0,20 angehoben als „vertretbaren Kompromiss“ und die nachträgliche Anordnung sollte unter diesen und weiteren Gesichtspunkten erstellt werden.

April 2013
Erstes Geruchsgutachten wird dem LUGV übermittelt. Das Amt schreibt dann fast zwei Jahre später einen Brief an unseren Anwalt (siehe unter Februar 2015)

August 2012
„Mir tut jede tote Pute leid“

Einer Ortsbeiratssitzung zum Thema wohnt Agrarfunktionär Storck mitsamt seiner drei Kinder und seiner Frau bei (die gleichzeitig auch als Veterinärmedizinerin für ihren Mann in der Putenmastanlage arbeitet). Es geht um den Vorfall der toten Puten und Agrarfunktionär Storck sowie seine Frau bekunden im Bruston der Überzeugung: „Mir tut jede tote Pute leid“.

Zu dieser Sitzung geht es hitzig her und Agrarfunktionär Storck verlässt mitsamt Familie letztendlich entrüstet die Sitzung, nachdem ein Bürger seine Putenmastanlage als Industriebetrieb bezeichnete.

Juli 2012
Es erfolgt ein Schreiben des Rechtsanwalts der Bürgerinitiative an das LUGV mit der Bitte um Mitteilung des Sachstandes bzgl. des Antrages auf Erlass einer nachträglichen Anordnung sowie Übersendung der Genehmigungsunterlagen für ein vorhandenes Feldsilo, das von Seiten der Bürgerinititiative bereits im Oktober 2011 angezeigt worden war.

Juni 2012
Es werden etwa 1000 tote Puten mit einem Frontlader offen durch das Dorf gefahren, um in einer Lagerhalle des Betriebes deponiert zu werden. (s. Zeitungsartikel vom 4.7.2012im Kyritzer Tageblatt). Der Fall wird kleingeredet, der zuständige Amtstierarzt Matthias Rott spricht von „ungeschickt“.

Die Puten waren wegen der Hitze verendet, „So was kann immer mal passieren“ (Rott).
Die Vermutung liegt nahe, dass die Lüftungen nicht ordnungsgemäß angebracht sind.

Mai 2012
Es findet ein Gespräch mit Frau Kleemann vom Umweltamt des Landkreises statt. Anwesend sind drei Roddahner Bürger, Frau Kleemann und ihre Vorgesetzte. Hier werden die Vorwürfe (Mistlagerung und Feldsilo) erneut erörtert.

Bezüglich des Feldsilos erhalten wir die Auskunft, dass dieses bis Ende 2012 von der Behörde geduldet wird (s. Oktober 2011).

März 2012
Anzeige an das Umweltamt des Landkreises, wegen unsachgemäßer Lagerung von Putenmist ind Wassernähe. Statt den Mindestabstand von 50 m einzuhalten, wird der Mist in 16 m Entfernung zum Wassergraben gelagert.

Februar 2012
Eine Mitarbeiterin des LUVG (Frau Wenzlawski) antwortet dem RA, „dass einzelne Sachverhalte einer fachlichen Mitwirkung weiterer Behörden“… bedürften, eine umfassende Auswertung würde nach Eingang aller Stellungnahmen erfolgen.

Dies erfolgt mit Beifügung einer Kopie der im Genehmigungsbescheid benannten Ammoniak-Emmissionsprognose.

Darin wird geschrieben: „Es besteht hinreichende Sicherheit darüber, dass durch den ordnungsgemäßen Betrieb der geplanten Anlage schädliche Umweltwirkungen – bedingt durch die Emission von Ammoniak – ausgeschlossen werden können“.

November 2011
Antrag auf Erlass einer nachträglichen Anordnung nach § 17 Abs. 1 BlmSchG an das LUVG.

Der von der Bürgerinitiative beauftragte Rechtsanwalt, stellt einen Antrag an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, eine nachträgliche Anordnung zu erlassen, um sicherzustellen, „dass es an den Wohnbebauungen der Ortschaft … zu keinen schädlichen Umwelteinwirkungen, sonstigen Gefahren…. im Sinne des § 3 Abs. 1 BlmSchG kommen kann“.

Oktober 2011
Es wird ein ungenehmigtes Feldsilo errichtet. Anzeigen durch Bewohner aus Roddahn werden vom Umweltamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Untere Wasserbehörde, bearbeitet. Es sei zwar nicht rechtens, dass das Gut Jäglitz ein Feldsilo errichtet, aber es sei unverhältnismäßig, die unverzügliche Beseitigung des Silos zu erzwingen. Es sei mit Herrn Storck vereinbart worden, dass das Silo bis Ende 2012 geduldet würde, weil alles andere nach Aussage des Umweltamtes aus wirtschaftlichen Gründen dem Unternehmen nicht zumutbar gewesen wäre. Tatsächlich wurde das Silo erst im März 2013 entfernt. Die Putenmastanlage durfte das Silo also noch über den Winter bis in den März 2013 hinein erhalten.

Juni 2011
Anzeige wegen Spritzungen von Roundup an Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Pflanzenschutzdienst, Herrn Schröder, Neuruppin. Auf die Anzeige erhält die Bürgerinitiative bis März 2012 keine Antwort.

2009
Gründung der Bürgerinitiative „Roddahn MINUS Putenmast“

In diesem Jahr wurde der Landestierschutzverband Brandenburg e.V. von der Bürgerinitiative schriftlich über die Missstände des Gutes Jäglitz informiert.

Januar 2001
Unter Nr. 2000/001724 mit Baugenehmigung des Landkreises OPR wird eine weitere Putenmastanlage (Putenmastanlage II) mit der Aufzucht von 8000 Puten in Betrieb genommen. Hier werden ehemalige Schafställe umgenutzt. Lage: Flur 1, Flurstück 103. Die Anlage befindet sich in unmittelbarer Nähe der zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Kita und Schule.

Genehmigt wurden beide Anlagen zunächst für zwei voneinander scheinbar unabhängige juristische Personen, erst später wurden diese von demselben Betreiber „übernommen“.

Der Geschäftsführer der Putenmastanlage I und II („Gut Jäglitz“) ist Thomas Storck (Vorsitzender des Verbands Deutscher Putenerzeuger).

Die Anlagen werden betriebstechnisch zusammen geführt. Es gibt eine gemeinsame Kadaverlagerung, dieselben Angestellten betreiben die Anlagen gemeinsam.

Dezember 1999
Am Rand des Dorfes Roddahn wird eine Putenmastanlage mit 21 000 Puten in Betrieb genommen. Dabei werden leerstehende Ställe einer ehemaligen DDR-Färsenaufzuchtsanlage genutzt. Das Gelände der Putenmastanlage befindet sich am Dorfrand, noch in Ortslage.

Lage: Flur 1, Flurstück 79/1 wird als Putenmastanlage I bezeichnet.

 

Anmerkung: Diese Chronologie hat nicht den Anspruch, vollständig alles abzubilden, was bisher geschehen ist. Viele Bürger Roddahns haben in den vergangenen Jahren Missstände angezeigt und sind teilweise bei den Behörden auf taube Ohren gestoßen.