Großer Erfolg für die Bürgerinitiative „Roddahn MINUS Putenmast e.V.

Oberverwaltungsgericht besteht auch beim Vorsitzenden des Verbandes Deutscher Putenerzeuger, Herrn Thomas Storck, darauf, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG B-Bb) hat am 3. Juli 2019 eine Klage der Gut Jäglitz GmbH& Co. Roddahn KG unter der Geschäftsführung von Herrn Thomas Storck zurückgewiesen.

Die Klage richtete sich gegen eine nachträgliche Anordnung“ des Landesamtes für Umwelt, welche beinhaltet, dass der Putenmäster „spätestens 9 Monate nach Bekanntgabe der Anordnung zu gewährleisten“ habe, „dass durch die von ihrer Putenmastanlage ausgehenden Geruchsemissionen […] an den nächstgelegenen, im einzelnen bezeichneten Wohnhäusern der Immissionswert von 0,20 und an den restlichen Wohnhäusern der Ortslage der Immissionswert von 0,15 gemäß der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL 2008) nicht überschritten wird“. Diese Vorgaben sind bindend und müssen sofort vollzogen werden (Siehe Beschluss Absatz 1).

Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Potsdam die vom Landesamt für Umwelt erlassene Anordnung für rechtens erklärt hatte, bestätigt das OVG nun diese Entscheidung.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Nach diesem Etappensieg gehen wir davon aus, dass endlich die Gesundheit der Menschen, die der Tiere und der Natur mehr Beachtung finden als die Profitgier eines Einzelnen.

Wir hoffen, dass der Geschäftsführer nun endlich ein Einsehen hat und zügig seinen Tierbestand reduziert und sich an Recht und Gesetz hält.

Wir hoffen, dass das Landesamt für Umwelt nun umgehend Maßnahmen ergreift, um die zügige Umsetzung der Anordnung zu erwirken.

Das vollständige Urteil kann hier nachgelesen werden.

Herr Storck hat vor Gericht verloren

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