Am 02.02.2021 sind durch Veröffentlichung des SPIEGEL und ARIWA erneut erhebliche Missstände in Putenmastställen des Vorsitzenden des Verbandes Deutscher Putenerzeuger Thomas Storck bekannt geworden.

Die Aufnahmen aus Ställen in Roddahn (Brandenburg) und in Goldberg (Mecklenburg-Vorpommern) dokumentieren erneut vollkommen unsachgemäß und rechtswidrig durchgeführte Tötungen, Tierquälerei sowie zahlreiche verletzte Tiere, die eigentlich separiert und behandelt werden müssten. Auch der schlechte Allgemeinzustand der Tiere, die stark verschmutzt und mit erheblichem Federschwund im spärlich eingestreuten Stall stehen, ist deutlich zu sehen.

Die Aufnahmen aus Roddahn zeigen außerdem eine Kontrolle eines der Ställe durch das Veterinäramt. Dass die Veterinäre bei dieser Kontrolle, die nach Angaben von ARIWA keine 5 Minuten gedauert habe, tatsächlich einen umfassenden Eindruck vom Zustand der Tiere gewonnen haben, muss angezweifelt werden. Sie zeigt ein System, bei dem immer wieder weggeschaut wird. Nur so kann an Gesetzen und Vorgaben vorbeigewirtschaftet werden.

Es ist der BI unbegreiflich, wieso der Betreiber nach all den Jahren wiederholter Anzeigen von Rechtsbrüchen und eklatanten Missständen, darunter wiederholt durch Aufnahmen von ARIWA dokumentierter Tierquälerei, Nichteinhaltung von Emissionsgrenzwerten, Nichtumsetzung von Bauauflagen und unsachgemäßer Mistlagerung immer noch weiter wirtschaften darf. Nach Jahren, in denen der Betreiber Thomas Storck wenig bis gar nichts getan hat, um zumindest die Umsetzung der gesetzlichen Mindeststandards sicherzustellen, sehen wir keinen anderen Weg, als wiederum die sofortige Schließung der fraglichen Anlagen, verbunden mit einem Betriebsverbot für Herrn Storck zu fordern.

Spätestens mit den nun veröffentlichten Aufnahmen muss sich außerdem auch der Verband Deutscher Putenerzeuger die Frage gefallen lassen, ob die Haltungsbedingungen in den Ställen seines Vorsitzenden die Umstände sind, von welchen er sich repräsentiert sehen möchte.

Immerhin einen Lichtblick gibt es. In Bezug auf die Anlagen in Roddahn zitiert der SPIEGEL das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) wie folgt:

»Nach Bekanntwerden der tierschutzwidrigen Missstände wurde die Wiederbelegung der Ställe vorübergehend untersagt, die Wiederbelegung an tierschutz- und tierseuchenrechtliche Auflagen gebunden.« Und nicht nur das, die Behörden kontrollierten im Ort einen weiteren Betrieb, »der dem familiären Umfeld zuzuordnen war«, der »ebenfalls mit Auflagen zur Wiederbelegung gesperrt« wurde. [Kwasniewski, SPIEGEL]

Bereits im Januar hatte die Bürgerinitiative Roddahn MINUS Putenmast e. V. in Reaktion auf die im Dezember bekannt gewordenen Aufnahmen Strafanzeige erstattet. Auch ARIWA leitete noch im Dezember 2020 rechtliche Schritte gegen den Betreiber ein.

Außerdem reichten Mitglieder der BI im Januar 2021 eine Anfrage zum Stand der Aufarbeitung der Vorwürfe gegen die Putenmast beim Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss des Kreistages OPR ein. Eine Antwort auf die Anfrage, die sich insbesondere auf die Kontrollen der fraglichen Betriebe durch das Veterinäramt, sowie die Sicherstellung sachgerechter Tötungen in denselben bezieht, wird am 16.02.2021 erwartet.

Weitere Missstände und Rechtsbrüche in Roddahner Putenmast dokumentiert von ARIWA

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